Mietverwaltung
Für Eigentümer von Miethäusern und vermieteten Wohnungen.
- Eigenes Treuhandkonto je Objekt
- Prüfung der Mieteingänge zum 5., 15. und 25. jedes Monats
- Pünktliche Zahlung von Abgaben, Energie und Versicherungen
- Jahresabrechnung, auch zur Vorlage beim Finanzamt
- Nebenkostenabrechnung und Mietanpassungen
- Regelmäßige Objektbegehungen
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Bei Übernahme prüfen wir alle Abgabenbescheide und Verträge und weisen auf günstigere Neuabschlüsse hin. Mit Ihrer Vollmacht sind wir der alleinige Ansprechpartner für Mieter, Behörden, Handwerker und Versicherungen. Ihre Entscheidungskompetenzen legen Sie selbst fest, zum Beispiel die Freigabe von Reparaturen über 3.000 €.
Reparaturen übernehmen Fachfirmen mit Rahmenverträgen zu günstigen Stundensätzen. Mietprozesse vermeiden wir, wo es wirtschaftlich vertretbar ist, und suchen stets eine gütliche Einigung.